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Italien

 

Mehr und mehr fliegen die Ultraleichten nicht nur im Umkreis des Heimatflugplatzes, sondern überschreiten die Landesgrenzen. Eine Serie über die Flugmöglichkeiten in unseren Nachbarländern soll dafür Tipps geben. In dieser Folge berichtet Bernd Schmidtler über Italien.

Über Brixen (Südtirol)
In den Informationsseiten über Flüge ins Ausland fehlt bisher Italien. Das hat seinen Grund. Information können wir nur weitergeben, wenn wir sie haben. Trotz heißem Bemühen hatten wir bisher kaum etwas über Italien herausgebracht. Erst in den letzten Wochen bekamen wir durch die Hilfe eines UL-Piloten ausreichende Auskunft für diesen Bericht.

Aber, wie üblich, zuerst ein Reiseerlebnis.

Etwas am Rande der Legalität waren wir schon 1982 mit den UL's in Südtirol herumgekurvt. Vor einigen Jahren haben wir dann versucht, offiziell einzufliegen.

Alle Bemühungen, halbwegs genaue Information zu bekommen, waren wieder einmal gescheitert. Schreiben an den italienischen Aeroclub, an das zuständige Ministerium, an die Flugsicherung und weiß der Himmel an wen noch blieben unbeantwortet. Auch mehrere Fahrten nach Oberitalien zur Klärung der Frage UL-Fliegen mit deutschen Maschinen in Italien endeten jeweils recht betrüblich. Im ungünstigsten Fall gab es einen Rauswurf (Flugsicherung Bozen), im günstigsten Fall die Einladung zu einer Tasse Kaffe (Flugleitung Trient) - vernünftige Information gab es nirgends. Keiner wusste irgendwas Konkretes.

Dann probieren wir es einfach, haben wir gesagt. In Klagenfurt wurde ein Flugplan nach Bozen aufgegeben. "Die beschlagnahmen Euch die Maschinen" warnte uns die AIS Klagenfurt. Als dann aber der akzeptierte Flugplan ohne irgendwelche Einwände zurückkam sind wir trotzdem gestartet.

Der Flug war traumhaft. Über Sillian, Toblach und Bruneck ging es nach Brixen, vorbei an der mächtigen Plose und weiter nach Klausen. Kloster Säben lag tief unter uns, das Grödnertal mit dem krönenden Abschluss Sellagruppe zog zu unserer Linken vorbei.

Viele der Sagen Südtirols handeln in der traumhaften Landschaft, die unter unseren Flächen lag. Da unten musste irgendwo der uralte Heidenweg sein, von dem nur noch Legenden erzählen. Später zeigte sich langsam hinter den gepflegten Wiesen des Ritten das am Talausgang schluchtartig eingeschnittene Sarntal. Da vorne, rechts, eindeutig, das waren die Erdmandeln (Mandeln, Südtiroler Dialekt für Männchen, also "Erdmännchen"), seltsame Erdpyramiden, die hier durch eine Laune der Natur entstanden sind. Über allem, ähnlich einer kitschig gemalten Kulisse, stand der Rosengarten. Die Luft war warm und ruhig, meinetwegen hätte der Flug eine Woche dauern können.

Wie ein Stopsel verschließt Bozen, die Hauptstadt Südtirols, das Eisacktal. Mit respektvoller Höhe flogen wir in die Stadt. In dem Häusermeer, das hatte ich vorher bereits ausgekundschaftet, würde das Hochwasserbett der Eisack eine ideale Notlandemöglichkeit bieten. Dies war allerdings eine Schnapsidee. Als wir drüberflogen hatte die Eisack Hochwasser. Aber die Motoren schnurrten gesittet die kritischen 10 Minuten, dann war der Flugplatz Bozen im Gleitwinkelbereich.

Die "Erdmandeln" nahe Bozen

Die Flugleitung in Bozen war weniger gesittet, die haben nach unserer Landung getobt. Nur der von ihnen wenige Stunden vorher genehmigte Flugplan verhinderte die Benachrichtigung der Polizei. Wir sollten umgehend vom Platz verschwinden, das heißt sofort wieder starten, egal wohin. Warum war uns schleierhaft. Wenn die keine UL's wollen, na gut, aber dann dürfen sie eben keinen Flugplan für UL's annehmen.

Das mit dem sofort starten hat sich dann von selbst erledigt. Der International Airport Bolzano hatte zwar eine Tankstelle mit Avgas, aber kein Avgas im Tank. Ehe wir Benzin organisiert hatten war der Flugplatz zu und von einem geschlossenen Flugplatz durften wir dann auch nicht starten.

An folgenden Tag erzwang eine herannahende Front den Rückzug nach Österreich. Das ist grenzüberschreitender Flugverkehr und dafür braucht es weltweit einen Flugplan. Als ich mit dem ausgefüllten Formular bei der AIS vorstellig wurde haben mich die angeschaut, als ob ich einen Waffenschein mit der Begründung "hauptberuflicher Serienmörder" beantragen würde. Erst nach Telefongesprächen mit Mailand und Rom wurde der Flugplan nach Österreich gefaxt und dort auch problemlos akzeptiert.

Nach diesem Desaster haben wir Italien zumindest für offizielle Einflüge abgeschrieben.

Flugplätze und fliegerische Besonderheiten

Vor einigen Tagen meldete sich über mail H.P. Ströbel, ein Pilot, der seinen UL-Schein in Italien gemacht hat. Er übermittelte uns erstmals echte Information über die italienischen Bestimmungen für "volo a motore". Hurra, hoch lebe das Internet.

Der wohl gravierendste Unterschied zu den Regelungen in anderen europäischen Ländern: Ultraleichte unterliegen in Italien in nicht dem Luftrecht, sondern sie werden als Sportgeräte behandelt. Damit erklärt sich auch, warum wir mit der italienischen Flugsicherung solche Probleme hatten. Für Ultraleichte haben die keine Verfahren, denn sie sind dafür so wenig zuständig wie für Skifahrer. Dusslig ist, dass das in der ganzen Flugsicherung keiner weiß.

Da Ultraleichte nicht dem Luftrecht unterliegen entsprechen die italienischen Bestimmungen weitgehend nicht den international üblichen ICAO-Normen. Wir geben deshalb vorsichtshalber die von H.P. überlassene Information vollständig weiter, auch wenn das Ganze recht umfangreich wird.

Die jeweiligen Kommentare kommen ebenfalls von H.P. Selbstverständlich sind alle Angaben unverbindlich. Soweit Anmerkungen von uns gemacht wurden sind diese über Fußnoten eingefügt. Unsere eigenen weiteren Informationen über bella Italia gehen erst nach dem dicken Querstrich weiter.

Zulassungsgrenzwerte

Einsitzer max. zulässiges Startgewicht 300 kg, Doppelsitzer max. zulässiges Startgewicht 450 kg, Stallspeed kleiner 65 km/h

Helmpflicht

Im Trike logisch, im geschlossenen Dreiachsern setzt keiner den Helm auf. Schulflugzeuge haben die Helme drin, ob sie aufgesetzt werden ist Sache der Piloten. Bei der UL-Prüfung wurden Hinweise zur Helmpflicht und zum Zigarren-Ausmachen nur mit einem schiefes Lächeln quittiert

Zulässige Zeit für Flugbetrieb

Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang

Meteorologische Bedingungen

Kein Bezug auf VMC / VFR, aber unter dem Strich die gleichen Einschränkungen wie in Deutschland bei VMC im Luftraum G: Wolken nicht berühren - ständig Erdsicht - Meteorologische Bedingungen müssen Erkennen von Hindernissen und Flugverkehr zulassen 1

Maximale Flughöhe

500 ft GND, Bezugspunkt ist der höchste Punkt im Umkreis von 3 km. Ob mit den 3 km der Durchmesser oder der Radius gemeint ist, ist unklar. An Sonn- und Feiertagen sowie am Nationalfeiertag 1000 ft.

Bereich der Landesgrenze

Eine Beschränkung, dass 4 km zur Staatsgrenze einzuhalten sind, ist evtl. durch das Schengener Abkommen gegenstandslos. Genaueres ist nicht bekannt.

Abstand zu Flughäfen2

Mindestabstand zu Flughäfen ohne ATZ - 5 km.

Überflugverbote

Der Überflug ist verboten über Wohngebiete, Ansammlung von Häusern und Personen, Kasernen, Munitionsdepots, Militärhäfen, Staatssicherheitsgebiete, Bahnhöfe und andere Verkehrsknotenpunkte, Elektrizitätswerke, Staudämme und Talsperren, Gefängnisse, Fabriken.

Das Überflugverbot wird in der Praxis nur bezüglich der offensichtlich erkennbaren verbotenen Objekte beachtet.

Autobahnen, Staatsstraßen und Eisenbahnlinien

Das Fliegen über Autobahnen, Staatsstraßen und Eisenbahnlinien ist nicht zulässig. Diese Objekte dürfen aber, soweit erforderlich, im rechten Winkel überquert werden.

Die Regel wird nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht wurde. Das Verbot soll Kamikaze-Tiefflüge verhindern. Zu Navigationszwecken mit seitlichem Versatz entlang von Autobahnen, Staatsstraßen und Eisenbahnlinien zu fliegen macht keine Probleme.

Abwurf von Gegenständen

Das Abwerfen von Gegenständen und Flüssigkeiten ist verboten.

Luftraumbeschränkungen

Der Einflug in den kontrollierten Luftraum, in nicht kontrollierte Bereiche mit Flughafenverkehr3, in Beschränkungsgebiete (LI-D)4, Sperrgebiete (LI-P)4 und Gefahrengebiete (LI-D)4 ist verboten.

Flüge in der Nähe von Flughäfen2

Flüge in der Nähe von "Aerodromen" und zivilen (nicht staatlichen) Flughäfen bedürfen im Einzelfall der Genehmigung der Flugplatzleitung im Einvernehmen mit der Flugverkehrskontrolle.

In der Praxis wird die Erteilung der Genehmigung unterschiedlich gehandhabt. Zum Beispiel wird auf Elba die Genehmigung - ausgenommen im Juli und August - auf Anfrage erteilt.

Verbot des Mitführens bestimmter Gegenstände

Das Mitführen jeglicher Art von Sensoren, Aufnahmegeräte oder Beobachtungsgeräte mit Ausnahme der Bordinstrumentierung ist verboten.

Streng genommen fällt darunter auch ein Fotoapparat. Dies wird jedoch in der Praxis nicht beachtet. Vermutlich ist die Bestimmung so zu verstehen, dass ein nicht aufnahmebereiter Fotoapparat (der also z.B. im Gepäck ist), kein Problem darstellt.

Haftpflichtversicherung

Für das UL 1.000.000.000 Lire5.

Ausländer, die Flugsport im Italienischen Staatsgebiet betreiben wollen, benötigen6

(Die Regelung bezieht sich nicht explizit auf Luftsportgeräte, sondern "Ausländern ohne Wohnsitz in Italien, die in Italien Flugsport betreiben wollen, ist also vermutlich auch für uns zutreffend)

Eine Lizenz, und zwar

entweder eine gültige FAI-Sportlizenz

oder eine gültige Lizenz des Heimatstaates, die vom ACI (Aero Club Italia) anerkannt sein muss. Ob eine solche Anerkennung für die Deutsche UL-Lizenz ausgesprochen wurde ist unbekannt.

Eine Versicherung entsprechend den obigen Angaben

Eine "nulla osta" der "questura".

Unter "nulla osta" ist eine Unbedenklichkeitserklärung ähnlich dem deutsche Führungszeugnis zu verstehen. Die "questura" ist die Staatspolizeistation. Zuständig ist die questura, in deren Bereich (so wörtlich) der Wettbewerb oder die Flugsportveranstaltung stattfindet.

Die Sache mit der nulla osta ist eine etwas in die Hose gegangene Regelung, meines Erachtens ist generell eine nulla osta erforderlich. Zuständig ist die questura, in deren Gebiet der grenzüberschreitende Einflug oder erste Flugbetrieb erfolgt. Die nulla osta sollte dann auch für andere Bereiche gültig sein.

Wenn ein Ausländer bei der questure eine nulla osta beantragt dürfte er zunächst mal als Antwort lange Gesichter bekommen. Es kann daher nicht schaden, das Gesetz der questura als Denkstütze vorzulegen. Die Texte (in italienischer Sprache) sind zu finden unter http://www.ulm.it/info/leggi/leggi.htm, dort aufrufen "D.P.R. 28 aprile 1993, n. 207 Regolamento recante modificazioni al D.P.R. 5 agosto 1988, n. 404, di attuazione della legge 25 marzo 1985, n. 106, concernente la disciplina del volo da diporto o sportivo." Die entsprechende Regelung ist dort Artikel 4 Ziffer 7.

Vorflugregeln

Das Verhalten im Flugverkehr untereinander ist ausdrücklich geregelt, nimmt aber nicht Bezug auf das normale Luftrecht. Im Wesentlichen ist es jedoch gleich den international üblichen Vorflugregeln.

Flugfunk 7

Ob Flugfunk in italienischen Ultraleichten zulässig ist, ist - unabhängig von der Frage des notwendigen Funksprechzeugnisses - unklar. Gelegentlich werden einige Kanäle im 40 MHz-Band oder ein Flugfunk-Handgerät (zum Mithören) verwendet.

Kein Flugplatzzwang

Die Regelung, die zu großer Verbreitung der UL's geführt hat: Starts und Landungen dürfen, soweit das Einverständnis des Grundstückseigentümers vorliegt, auf jedem geeigneten Gelände durchgeführt werden. Was geeignet ist entscheidet der Pilot. Zu beachten sind etwaige Auflagen von Zivil- oder Militärbehörden.

Die Regelung hat dazu geführt, dass es unzählige privat geführte Pisten mit mehr oder weniger Ausstattung gibt. Hat man ein entsprechendes Grundstück, so kann man im eigenen Garten landen.

Landegebühren sind, außer auf Flughäfen und einigen wenigen Pisten, die ähnlich Verkehrslandeplätzen organisiert sind, kein Thema. Statt dessen wird der Pilot erst einmal auf einen Kaffee eingeladen und trifft meistens auf außerordentliche Hilfsbereitschaft und Gastfreundschaft.

Die meisten Inhaber von Pisten erklären sich - wegen der unklaren Situation mit Funk - generell mit Landungen auch ohne Ankündigung einverstanden. Kommt man von weiter her, so sollte man vorher anrufen und sich nach Treibstoff, Hangarplätzen etc. erkundigen.

Grundkenntnisse im Italienischen sind hierbei von großem Vorteil. Die Ähnlichkeit des italienischen Englisch mit dem englischen Englisch sinkt von Nord nach Süd stark.

Was den Einflug von Deutschland bzw. von Österreich nach Italien betrifft kann ich leider keine Auskunft geben, das habe ich noch nicht gemacht.


Soweit die Informationen von H.P. Herzlichen Dank dafür, von hier aus hätten wir das nie herausgefunden.

Hier noch unsere Fußnoten zu den Ausführungen von HP:

1 Deutsche Regelung nach VMC-Bedingungen in Luftraum G: Flugsicht 1,5 km

2 Es erscheint zweifelhaft, ob hier wirklich Flughäfen gemeint sind. Es kann auch sein, dass entsprechend den in Deutschland gültigen Definitionen der Ausdruck "Flugplätze" richtiger wäre.

3 Auf den Begriff "nicht kontrollierte Bereiche mit Flughafenverkehr" kann ich mir keinen Reim machen. Vermutlich müsste es auch hier nach unseren Definitionen heißen "nicht kontrollierte Bereiche mit Flugplatzverkehr"

4 Das Einflugverbot in Beschränkungsgebiete (LI-D), Sperrgebiete (LI-P) und Gefahrengebiete (LI-D) bedeutet eine gravierendere Einschränkung. Auf der italienischen ICAO-Karte wimmelt es nur so vor LI-P, LI-D und LI-R. Der Einflug aus Österreich z. B. wird, abgesehen von 2 kleinen Schneisen über dem Sarntal und nördlich von Udine, durch diverse LI-P 35 weitgehend abgeriegelt.

5 Eine Milliarde Lire entspricht etwa 1.000.000,- DM.

6 Es erscheint mir so, als ob hier eine spezielle Regelung für Drachen- und Gleitschirmflieger auf alle Luftsportgeräte übertragen wurde, bei den UL's allerdings wenig Sinn macht. Die hier beschriebenen Regelungen beziehen sich auf den Flugbetrieb ausländischer Luftsportgeräte in Italien - nicht auf den Einflug, d. h. nicht auf den grenzüberschreitenden Flug.

7 Für uns sollte dies unerheblich sein. Soweit ich mich im internationalen Recht auskenne gibt es zwar nach den Verträgen von Chicago keine gegenseitige Anerkennung der Zulassungen und Pilotenlizenzen für Ultraleichte. Das BZF I ist jedoch international geregelt. So können uns die Italiener zwar in ihrem Land das Fliegen verbieten. Sie können uns jedoch nicht die ordnungsgemäße Benutzung des Flugfunks untersagen. Ohne BZF I geht es ohnehin nicht - weder das BZF II noch die Erlaubnis nach LuftPersV berechtigt zum Funkverkehr außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem BZF I ist die Erlaubnis zum Flugfunk in allen Ländern der Erde verbunden (international umgesetzte Regelungen der UIT). Wenn die Italiener hier ausscheren wollen muss die Alitalia zukünftig in Nairobi mit Winkzeichen landen.

 

Die Kennzeichen italienischer UL's unterscheiden
sich in der Größe eindeutig von unseren Kennzeichen
Land und Leute

Italien bietet grandiose Höhepunkte, von Eisriesen, höher als die höchsten Gipfel Österreichs bis zu einer mediteranen Landschaft, die Generationen von Dichtern zum Schwärmen gebracht hat. Über das Land, wo die Zitronen blühen, gibt es unzählige Beschreibungen. Ich spare mir eine erneute Schilderung.

Der außerordentliche Reiz von bella Italia hat auch eine Schattenseite. Ein gigantischer Strom von Touristen blockiert häufig die Straßen, die Städte und die Sehenswürdigkeiten. Spar dir in den Sommermonaten einen Ausflug nach Venedig oder zu Ostern einen Spaziergang in Rom, du wirst dabei nur von einer Flut von Urlaubern durch die Straßen geschoben.

Soweit Du nicht vom Strom der Touristen angeschwemmt wirst sind die Bewohner der Apenninenhalbinsel von der herzlichen Gastfreundschaft aller Mittelmeerländer.

Über "Italiener" zu schreiben ist unmöglich, "den Italiener" gibt es nicht. Sage nie zu einem Römer, er sei ein Italiener, der Mann wäre genau so sauer wie ein deutschsprachiger Südtiroler, den du als "typischen Italiener" bezeichnest. Ein Südtiroler hat mit einem Sizilianer etwa so viel Gemeinsamkeiten wie ein Hamburger mit einem Russen in St. Petersburg. Übrigens ist auch die Entfernung etwa die gleiche.

Der Staat Italien ist erst vor rund 150 Jahren entstanden. So ist es verständlich, dass die einzelnen Regionen grundverschieden sind. Gerade in dieser Vielfalt liegt der große Reize des Landes. Sogar nahe beieinander liegende Städte wie beispielsweise Venedig und Triest sind völlig unterschiedlich, dabei ist aber jede der Städte unbedingt sehenswert.

Nur in einem Punkt lassen sich die Bewohner südlich der Poebene zusammenfassen. Merkur, der Gott der Diebe, kommt aus Italien. Während bei den früheren Ostblockstaaten jeder über die hohe Kriminalität spricht ("kaum gestohlen, schon in Polen") sind Diebereien in Italien so alltäglich, dass sie als Normalität akzeptiert werden. Mir ist in den östlichen Ländern noch nie etwas abhanden gekommen. Bei Reisen nach Süditalien war das häufig anders.

Die Neapolitaner haben es angeblich nach dem Krieg geschafft, innerhalb von nur einer Nacht ein komplettes amerikanisches Kriegsschiff zu zerlegen und abzutransportieren. So etwas macht nicht eine kleine kriminelle Verbrecherorganisation wie die ominöse Mafia, da ist eine ganze Stadt beschäftigt. Das Klauen eines Kriegsschiffes finde ich recht amüsant, aber ähnliche Arbeitsgemeinschaften hatten bei fast jeder Reise Verlangen nach meinen Utensilien – bedauerlicherweise zuweilen mit Erfolg.

Ich kann Dir nur empfehlen möglichst wenig mitzunehmen. Was Du nicht dabei hast kann Dir nicht geklaut werden. Unbedingt mitnehmen solltest Du aber sowohl den Reisepass als auch die Kennkarte. Wird eines der Dokumente entwendet erspart das zweite Papier einen Urlaubstag auf der Polizei und der deutschen Botschaft.

Warum ich trotz der Langfinger immer wieder in Italien bin? Eine Reise nach Sizilien, ein Stadtbummel in Rom, ein Besuch in Neapel oder ein paar schöne Tage in der Toskana sind allemal ein geklautes Handy oder eine fehlende Brieftasche wert. Die Kreditkarte ist auf alle Fälle nicht drin.

Küche, Keller, Kammer

Am Flugplatz Bozen

Mit der ihnen angeborenen Bescheidenheit bezeichnen die Italiener ihre Küche als die beste der Welt. Darüber lässt sich streiten, aber fraglos bietet die italienische Küche mehr als Pizza und Nudeln. Lucullus war schließlich Römer.

Charakteristisch für die italienische Küche sind – wie immer in diesem Land – die Unterschiede zwischen den verschiedenen Landesteilen. Wer in Rom eine Speckknödelsuppe bestellt oder in Sterzing eine Zuppa di pesce essen will liegt falsch. Am richtigen Ort ist beides exzellent, genau wie die (wieder in den einzelnen Landesteilen grundverschiedenen) Käsesorten und das vielverwendete Olivenöl.

Neben den Fülle der regionalen Unterschiede spaltet sich die italienische Küche in zwei Klassen.

Da ist einmal die grandiose Osteria, egal ob in Venedig, in Neapel oder in Bari, geleitet von einer Mama, die mehr vom Essen versteht als so mancher Koch. Beleidige sie nicht durch die Bestellung von nur einem Gang (zum Beispiel einer Pasta). Mindestens ein Secondo (Hauptgericht) ist ein Muss.

Auf der anderen Seite gibt es viele als Osteria, Trattoria oder Pizza Rustica getarnte Touristenfallen, die erbarmungswürdiges Essen zu maßlos überhöhten Preisen verscherbeln. Erkennbar sind sie meistens an den deutsch- und englischsprachigen Speisekarten.

Mit dem Wein ist es ähnlich. Vom Brenner bis Sizilien werden brillante Weine gekeltert, aber sie sind oft schwer zu finden. Unter dem Namen Kalterer See, Chianti oder Bardolino kann sich ein hervorragender Tropfen verbergen - oder ein grauenhafter Schädelspalter.

Bei der Übernachtung gibt es die regionalen Unterschiede ebenfalls. Im Urlauberparadies Südtirol ist ein penibel sauberes Fremdenzimmer mit eigener Dusche, WC und einem überreichlichen Frühstück für etwa DM 35,- pro Person zu finden. In vielen Albergos unterhalb der Poebene ist die Etagendusche noch üblich, wenn sich ein Waschbecken im Zimmer befindet funktioniert das Warmwasser kaum und Frühstück ist dort ohnehin nicht üblich. Dafür ist der Preis etwa doppelt so hoch – ohne Zuschläge. Was sich alles an Zuschlägen erfinden lässt ist erstaunlich, TV, Service, Lift, Aufenthaltstaxe, Parkplatz, Duschbenutzung, Mehrwertsteuer, Telefon (nein, nicht die Telefoneinheiten, sondern fürs dastehen des Telefonapparates), Heizung, Frühstück, und so weiter.

ICAO-Karten, Anflugkarten, Grenzübertritt

Der Rosengarten

Mit den italienischen ICAO-Karten haperte es in der Vergangenheit manchmal, vor einigen Jahren waren die Karten lange Zeit vergriffen. Zur Zeit sind sie wieder erhältlich. Die ICAO-Karten sind ohnehin nur zur Identifikation der Lauftraumstruktur zweckmäßig, ansonsten nutzen sie wenig. Die UL-Plätze sind nicht darauf verzeichnet.

Mehr Information bietet die "Carte aeronautiche per il volo VFR da diporto". Auf der sind neben der Luftraumstruktur auch die UL-Plätze verzeichnet. Italien ist aufgeteilt auf 2 Blätter. "Italia Nord / Centro" reicht etwa bis Salerno. Auf "Italia Sud / Isole sind die Halbinsel südlich von Gargano und die Inseln Sizilen und Sardinien zu finden.

Auch im Bottlang fehlen die unerlässlichen Daten über die UL-Flugplätze. Es gibt aber eine Sammlung dieser Plätze namens "Avio Portolano", die jährlich neu herauskommt. Der Schmöker ist italienisch ohne irgendwelche englischen Angaben, aber die "Caratteristiche techniche" der Plätze, wie zum Beispiel "Coordinate", "Elevazione", "Dimensioni" oder "Numeri telefonici" sind herauszufinden.

Das Thema Grenzübertritt ist für mich vom Tisch. In Italien sind Ultraleichte Sportgeräte, für Sportgeräte ist die Flugsicherung nicht zuständig. Einen Flugplan bekommen die Italiener von mir nicht mehr. Ich gebe ja auch keinen Flugplan auf, wenn ich mit dem Fahrrad über den Brenner fahre.

Nur eines ist noch ungeklärt. In Österreich gilt ein Ultraleichter als herkömmliches Flugzeug der E-Klasse. Für den Ausflug aus Österreich ist ein Flugplan erforderlich, nicht jedoch für den Einflug nach Italien. Ich muss dem AIS-Mann klarmachen, dass er zwar von mir Flugplan bekommt, diesen aber nicht weiterleiten darf, denn über der Landesgrenze verwandelt sich mein ENDURO vom Flugzeug in ein Sportgerät. Ob das die Austrocontrol begreift?

Statistik

Offizielle Bezeichnung Repubblica Italiana
Fläche in 1000 qkm (357*) 301
Hauptstadt Rom
Währung 1 Italian Lira (Lit) = 100 centesimi
Bevölkerung in Millionen (82*) 58
Sprache Italienisch
Bruttosozialprod. pro Einw. US-$ 21400
Flugplätze ohne reine UL-Plätze (617*)**) 136***)
Flugplätze pro 10000 qkm (100*100 km) 4,5***)
*) Daten in Klammern = Deutschland
**) Von diesen Plätzen ist nur ein Teil für UL anfliegbar
***)Die Zahl ist maßlos untertrieben, denn die UL-Plätze sind nicht aufgeführt

Nachtrag 15.1.01

Von Theo und Katharina Rindlisbacher aus der Schweiz (jawohl, auch die Schweizer fliegen UL - allerdings vornehmlich in Italien) haben wir einen Tipp zu den UL-Plätzen in Italien bekommen.

Auf den Seiten http://www.ulm.it/hangar/campi/default.htm ist eine traumhafte Datenbank über die UL-Gelände in Italien. Alle wirklich wesentlichen Informationen der Plätze sind enthalten, zum großen Teil sind die Geländebeschreibungen mit Bildern versehen.

Die Datenbank ist perfekt aufgebaut, wir können uns nur wünschen, dass sich andere dem Datenformat anpassen und langfristig auch für andere Länder eine konforme Datenbank entsteht.

Theo und Katharina - herzlichen Dank für den Tipp.

Nachtrag 15.4.01

Wir waren mal wieder in bella Italia - ein entsprechender Reisebericht ist unter Noch mal Italien zu finden.

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